8. 8.1. 8.1.1. Der Beschuldigte wurde erstmals am 15. August 2018 zu den Vorwürfen einvernommen. Anlässlich der Befragung gab der Beschuldigte an, er habe ein gutes Verhältnis zu seiner Familie. Auch die Beziehung zur Privatklägerin sei bislang immer gut gewesen, sie hätten nie Probleme gehabt. Er habe erstmals von seiner Mutter von den Vorwürfen der Privatklägerin gehört. Sie habe ihm gesagt, dass seine Halbschwester ausgezogen sei wegen Vorwürfen, dass er sie in dieser Nacht (Vorfall vom 18./19. April 2018; vgl. Ziff. 7.1.2) angefasst habe. Gemäss seiner Mutter habe die Privatklägerin erzählt, er habe sie zuerst vor 15 Jahren misshandelt, dann vor 10 Jahren, dann wieder nicht.