Die Privatklägerin sagte aus, sie habe das anale Eindringen gespürt, jedoch nicht gesehen, da sie stets konzentriert nach vorne auf den Fernseher geschaut habe. Sie habe es bemerkt, als der Beschuldigte ihren "Schmerzpunkt" getroffen habe. Der Beschuldigte habe sie zunächst anal penetriert und sich dann selbst befriedigt. Da sie keine eigene Playstation gehabt habe und immer damit habe spielen wollen, sei sie nach diesem ersten Übergriff weiterhin zum Beschuldigten ins Zimmer gegangen. Der Vorfall habe sich sodann "locker" über Wochen bis Monate hinweg stets in derselben Weise wiederholt.