Behandlung befinde (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 4). Sie hielt im Wesentlichen an ihren Aussagen vor der Polizei und der Vorinstanz fest, wonach sie im Zimmer des Beschuldigten Playstation spielen gegangen sei und er diese Gelegenheiten ausgenutzt habe, um sich an ihr zu vergreifen. Durch die anale Penetration habe sie Schmerzen in Form von Brennen und Ziehen verspürt, könne sich aber nicht daran erinnern, wie lange diese angedauert hätten (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 5 und S. 7). Die Privatklägerin sagte aus, sie habe das anale Eindringen gespürt, jedoch nicht gesehen, da sie stets konzentriert nach vorne auf den Fernseher geschaut habe.