Da er als Einziger eine gehabt habe, habe sie immer damit spielen wollen (vgl. GA act. 107). Auf die Frage hin, ob sie nach dem Vorfall nicht das Gefühl gehabt habe, zum Doktor zu müssen, gab die Privatklägerin an, man denke in dem Moment gar nicht darüber nach. Sie sei so im Spiel drin gewesen und habe einfach mit der Playstation spielen wollen (vgl. GA act. 113 f.).