Sie könne es nicht erklären, aber sie habe damals das Gefühl gehabt, dass ihr niemand glauben würde. Dann habe sie alles in sich reingefressen. Ausserdem habe der Beschuldigte gesagt, sie dürfe auf keinen Fall irgendjemandem davon erzählen. Weil er ihr grosser Bruder sei, habe sie das Gefühl gehabt, dass sie es niemandem erzählen dürfe (vgl. GA act. 106). Es sei ein grosser Druck gewesen, er habe ihr aber keine Strafe angedroht. Sie glaube, sie hätte Nein sagen können, allerdings sei sie vom Playstation spielen besessen gewesen. Da er als Einziger eine gehabt habe, habe sie immer damit spielen wollen (vgl. GA act. 107).