7.2. Anlässlich der Hauptverhandlung vom 11. Mai 2021 wurde die Privatklägerin erneut zu den Vorfällen befragt. Sie hielt an ihren Vorwürfen gegenüber dem Beschuldigten fest und erklärte, dass sie auch heute noch schauen würde, dass es zur Anzeige komme (vgl. GA act. 101). Weiter berichtete die Privatklägerin von Flashbacks, welche sie bekommen habe, als sie 2016 mit ihrem damaligen Freund (Zeuge J.) zusammengekommen sei. Zum Beispiel sei sie bei ihm zuhause gewesen, er habe irgendwelche Bewegungen gemacht und dann habe sie gemerkt, dass irgendetwas nicht gut sei. Sie habe gemerkt, was und wie es damals passiert sei.