Am Freitag, dem 20. April 2018 habe sie ihr auch erzählt, was früher (Vorfall von 2009/2010) passiert sei. Sie sei daraufhin nicht mehr nachhause gegangen. Ihr Vater habe die Mutter angerufen und ihr mitgeteilt, dass die Privatklägerin bei ihm bleibe (vgl. UA act. 25). - 14 -