Die Privatklägerin gab an, dass sie danach nicht mehr habe schlafen können und gleich wieder habe daran denken müssen, was er früher gemacht habe. Sie habe sich wieder daran erinnern können. Da habe sie schon wieder etwas Panik bekommen und gedacht, er wolle wieder so etwas machen. Sie habe sich richtig ekelhaft gefühlt, habe nicht mehr schlafen können, sich komisch und dreckig gefühlt. Sie habe dann viel Zeit gehabt um zu überlegen, was sie jetzt machen solle. Sie sei dann zur Stiefmutter gegangen. Zuerst habe sie ihr erzählt, was in dieser Nacht passiert sei. Am Freitag, dem 20. April 2018 habe sie ihr auch erzählt, was früher (Vorfall von 2009/2010) passiert sei.