Die Privatklägerin gab zudem an, sie habe damals niemandem erzählt, dass etwas passiert sei. Sie habe es dann nur später in 2016 ihrem Freund (Zeuge J.) erzählt. Das Ganze sei mindestens zweimal passiert, es könnte aber auch dreimal passiert sein, mit dem gleichen Ablauf. Sie habe wieder mit der Playstation spielen wollen. Wenn er keine Lust gehabt habe, habe er auch mal Nein gesagt, sonst habe er Ja gesagt und sie sei wieder auf sein Bett, um zu spielen. Danach sei eine Zeit lang Ruhe gewesen, bis der Vorfall vom 18. auf den 19. April 2018 passiert sei (vgl. UA act. 22; vgl. Ziff. 7.1.2 hiernach).