Schwestern gemacht (vgl. UA act. 21 f.). Zur Frage, wie es dazu gekommen sei, dass sie bei ihrem Bruder Playstation spielen durfte, gab die Privatklägerin an, ihre Schwester habe immer mit Barbiepuppen gespielt und das habe sie halt nicht interessiert. Sie habe den Bruder sozusagen mit der Frage genervt, ob sie mit seiner Playstation spielen dürfe, da es viel cooler gewesen sei, als im Zimmer zu sitzen und mit Puppen zu spielen. Die Playstation habe sich in seinem Zimmer auf einer Kommode befunden. Da drauf sei sein Fernseher gewesen (vgl. UA act. 19). Die Privatklägerin gab zudem an, sie habe damals niemandem erzählt, dass etwas passiert sei.