Es sei ein paar Mal gewesen, sie wisse aber nicht, wie oft. Er habe nicht viel rein und raus gemacht, weil sie gesagt habe, es tue weh. Ein paar Sekunden habe er es gemacht, dann nicht mehr (vgl. UA act. 32). Gemäss der Privatklägerin sei es ein komisches Gefühl gewesen. Da sie jünger gewesen sei als er, habe sie nicht gewusst, was er mache und ob es richtig sei. Sie habe nicht gewusst, was mit ihr in dem Moment passiert sei und habe nichts dabei gedacht. Sie sei danach einfach aus seinem Zimmer gelaufen, habe dann irgendwas in ihrem Zimmer oder mit ihren - 13 -