Dann habe er gesagt, sie solle jetzt gehen. Sie solle immer sagen, dass sie Playstation gespielt habe und nie, was sie gesehen oder er gemacht habe. Es bleibe unter ihnen. Sie habe ihm zwar gesagt, es tue weh und er solle aufhören und sei auch etwas nach vorne gerutscht. Aber so richtig gewehrt oder weggezogen habe sie sich nicht (vgl. UA act. 20 f.). Auf die Frage, was der Beschuldigte genau gemacht habe, sodass sie gemerkt habe, dass etwas passiere, antwortete die Privatklägerin, sie habe einfach gemerkt, dass etwas weh tue, etwas falsch sei. Und dann habe sie eben noch nach hinten geschaut. Er sei rein- und rausgegangen. Es sei ein paar Mal gewesen, sie wisse aber nicht, wie oft.