Er habe ja gesagt und dies ausgenützt. Sie habe an der Playstation gespielt und er sei hinter ihr gewesen. Er habe gesagt, sie solle auf die Knie liegen und sich nach vorne lehnen. Sie sei dann auf den Knien gewesen und habe gespielt. Er habe hinten Sachen mit ihr gemacht, welche nicht schön gewesen seien. Er habe mit sich gespielt, ihr die Hosen heruntergezogen und sie dann anal vergewaltigt (vgl. UA act. 18). Auf die Frage hin, wie sich dies genau zugetragen habe, gab die Privatklägerin Folgendes an: Der Beschuldigte habe hinten rum eine Decke über sie gelegt. Er sei direkt hinter ihr gesessen.