7. 7.1. 7.1.1. Anlässlich der Erstbefragung vom 17. Juli 2018 wurde die Privatklägerin zu den Ereignissen in 2009/2010 befragt. Dazu sagte sie zusammenfassend aus, sie sei im Tatzeitpunkt 10-11 Jahre alt gewesen. Sie sei nach der Scheidung ihrer Eltern mit ihrer Mutter, ihrer kleinen Schwester und ihren zwei grossen Halbgeschwistern von einem Haus in eine Wohnung in U. gezogen. Dort hätten sie zwei Stockwerke gehabt, wobei sie und ihr Halbbruder (Beschuldigter) ihre Zimmer nebeneinander im oberen Stock gehabt hätten. Er habe eine Playstation besessen und sie habe ihn gefragt, ob sie mit dieser spielen dürfe. Er habe ja gesagt und dies ausgenützt.