"Sollte das angerufene Berufungsgericht an dieser Aussage der Verteidigung zweifeln, so wird beantragt, dass die Darstellung der Privatklägerin der Gerichtsmedizin zur Stellungnahme unterbreitet wird, ob sich das geschilderte anale Eindringen des Berufungsklägers bei einem zehnjährigen Mädchen aus medizinischer Sicht so zugetragen haben könnte, wie geschildert, eventualiter wäre ein medizinischer Sachverständiger zu dieser Frage anlässlich der Verhandlung vor Berufungsgericht anzuhören."