6. 6.1. Die Kostennote des amtlichen Verteidigers des Beschuldigten, lic. iur. Markus Trottmann, Advokat […], wird im Betrag von Fr. 6'365.85 (inkl. Fr. 455.10 MwSt.) richterlich genehmigt. 6.2. Die Gerichtskasse Rheinfelden wird angewiesen, dem amtlichen Verteidiger des Beschuldigten, lic. iur. Markus Trottmann, Advokat […], das richterlich auf Fr. 6'365.85 festgesetzte Honorar auszurichten. -7- 6.3. Der Beschuldigte hat gestützt auf Art. 25 Abs. 2 JStPO i.V.m. Art. 135 Abs. 4 StPO den Betrag von Fr. 500.- an die Kosten der amtlichen Verteidigung an die Gerichtskasse Rheinfelden zurück zu erstatten."