Verbeiständung von Fr. 3'552.55 e) den Kosten für Übersetzungen von Fr. 0.00 f) den Kosten für Gutachten von Fr. 0.00 g) den Kosten der Mitwirkung anderer Behörden von Fr. 0.00 h) den Spesen von Fr. 120.00 i) andere Auslagen (Zeugenentschädigung) Fr. 0.00 Total Fr. 10'538.40 5.2. Der Beschuldigte hat einen Anteil der Verfahrenskosten sowie der Untersuchungskosten von total Fr. 500.- an die Gerichtskasse Rheinfelden zu bezahlen. 5.3. Die restlichen Verfahrenskosten gehen zu Lasten des Staats.