Der Beschuldigte wird über die Bedeutung und die Folgen der bedingten Strafe aufgeklärt: Wenn er sich bis zum Ablauf der Probezeit bewährt, d.h. keine Verbrechen oder Vergehen mehr begeht, wird die aufgeschobene Strafe nicht mehr vollzogen. Begeht er aber während der Probezeit ein Verbrechen oder Vergehen und ist deshalb zu erwarten, dass er weitere Straftaten verüben wird, so widerruft das Gericht die bedingte Strafe. 3. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Zivil- und Strafklägerin, A., Schadenersatz in der Höhe von Fr. 2'082.95 sowie eine Genugtuung in -6-