7. Die Kosten der amtlichen Verteidigung seien auf Kosten der Staatskasse zu nehmen, der Beschuldigte sei entsprechend zur Rückzahlung zu verpflichten." 3.3. Anlässlich der Hauptverhandlung stellte die Privatklägerin folgende Anträge: -5- "1. Der Beklagte sei gemäss dem Entscheid der Jugendanwaltschaft vom 9. Juni 2020 bzw. gemäss der an der heutigen Verhandlung gestellten Anträge zu verurteilen. 2. Der Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin den Schaden von insgesamt CHF 4'077.45 zzgl. Zinsen zu 5% seit 25. Mai 2020 zu bezahlen.