"1. C. sei der mehrfachen Schändung nach Art. 191 StGB schuldig zu erklären. 2. Er sei mit einem Freiheitsentzug von 3 Monaten zu bestrafen. 3. C. sei gestützt auf Art. 35 JStG der bedingte Vollzug unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren zu gewähren. 4. Der Beschuldigte sei während der Probezeit durch einen Sozialarbeiter oder eine Sozialarbeiterin der Jugendanwaltschaft zu begleiten. 5. Die entstandenen Verfahrens- und Untersuchungskosten seien dem Beschuldigten aufzuerlegen. 6. Die geltend gemachte Zivilforderung sei zu prüfen und allenfalls zuzusprechen.