2. Es seien die Mutter des Beschuldigten, H., geb. tt.mm.1974, und die Halbschwester des angeblichen Opfers, I., geb. tt.mm.1993, je […], U., als Zeugen anzuhören." 2.3. Mit Eingabe vom 20. Oktober 2020 beantragte die Privatklägerin die Abweisung der beiden Beweisanträge des Beschuldigten. Eventualiter sei -4- bei einer Befragung der Privatklägerin sicherzustellen, dass der Beschuldigte den Gerichtssaal für diese Dauer zu verlassen habe. Zudem stellte sie ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege.