Der Beschuldigte hat dem Opfer geantwortet, dass es ruhig sein soll, dass es nach vorne schauen und weiterspielen soll. Danach hat er das Opfer aus seinem Zimmer geschickt und ihm gesagt, dass sie niemandem etwas sagen soll beziehungsweise, dass sie sagen soll, dass sie mit der Playstation gespielt habe. Wenn sie jemandem etwas erzähle, dürfe sie nicht mehr mit der Playstation spielen. Dieser Vorfall hat sich innerhalb von wenigen Tagen zwei bis drei Mal in derselben Art und Weise ereignet. […] Es wird entschieden: 1. C. ist schuldig - der mehrfachen Schändung gemäss Art. 191 StGB.