Der Beschuldigte hat in der Zeit von ca. Herbst 2009 bis ca. Juni 2010 seine Stiefschwester A., geb. tt.mm.2000, in seinem Zimmer in U., […], mehrfach geschändet. Er hat dem Opfer gestattet, in seinem Zimmer mit seiner Playstation spielen zu dürfen. Dabei ist das Opfer bäuchlings auf dem Bett des Beschuldigten gelegen bzw. hat auf dem Bett kniend gesessen und war nach vorne gebeugt. Der Beschuldigte hat sich dabei hinter dem Opfer auf dem Bett befunden und hat sich selber befriedigt (masturbiert). Dabei hatte er seine Hose und Unterhose bis zu seinen Knien heruntergezogen.