Der Beschuldigte hat gesamthaft 138 Videos und 378 Bilder und damit eine nicht mehr geringe Anzahl Dateien mit kinderpornografischem Inhalt heruntergeladen, wovon er einen nicht unwesentlichen Teil nach dem 1. Januar 2019 beschafft hat. Die Bilder zeigen teilweise auch sehr junge Mädchen beim Vaginal- oder Analverkehr sowie in einem Fall ein Mädchen unter 16 Jahren beim Geschlechtsverkehr mit einem Hund (Untersuchungsakten [UA] act. 45, 74). Der Beschuldigte hat damit auch Materialien beschafft und konsumiert, die die schwersten Formen von kinderpornografischen Handlungen zeigen und die sexuelle Integrität der betroffenen minderjährigen Mädchen in schwerem Masse verletzt haben.