Es besteht nach dem Gesagten keine gesetzliche Grundlage dafür, für Taten, welche nach Inkrafttreten einer Gesetzesänderung begangen worden sind, das alte, mildere Recht anzuwenden. Vielmehr findet in diesem Fall zwingend das im Tatzeitpunkt geltende Recht Anwendung, auch wenn dieses strenger ist. -7-