3. 3.1. Am 28. September 2021 reichte die Staatsanwaltschaft Rheinfelden- Laufenburg die Berufungserklärung mit folgenden Anträgen ein: 1. Ziffern 5 und 6 des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs seien aufzuheben und wie folgt neu zu fassen: -4- 5. Wird die Busse schuldhaft nicht bezahlt, so wird eine Ersatzfreiheitsstrafe von 39 Tagen vollzogen.