h) den Spesen von Fr. 60.00 i) andere Auslagen Fr. 0.00 Total Fr. 3'881.90 Dem Beschuldigten werden die Gebühren und die Kosten gemäss lit. a, b g und h im Gesamtbetrag von Fr. 3'881.90 auferlegt. 9. Der Beschuldigte trägt seine Kosten selber. 2.2. Gegen dieses, ihr am 17. August 2021 im Dispositiv zugestellte Urteil meldete die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg am 18. August 2021 Berufung an. Das begründete Urteil wurde ihr am 23. September 2021 zugestellt.