Das Obergericht erkennt: 1. (in Rechtskraft erwachsen) Das Verfahren wird eingestellt in Bezug auf die Anklage - der Tätlichkeiten gemäss Art. 126 Abs. 1 StGB - 26 - - der Beschimpfung gemäss Art. 177 Abs. 1 StGB - der geringfügigen Sachbeschädigung gemäss Art. 144 Abs. 1 StGB i.V.m. Art. 172ter StGB