Der amtliche Verteidiger des Beschuldigten macht mit Kostennote vom 22. November 2022 eine Entschädigung von 13.75 Stunden à Fr. 250.00, zuzüglich Mehrwertsteuer und Auslagen, d. h. insgesamt Fr. 3'869.80 gel- - 25 - tend. Die Vorinstanz hat die vom amtlichen Verteidiger für das erstinstanzliche Verfahren geltend gemachten 22.75 Stunden (ohne Hauptverhandlung) vollumfänglich gutgeheissen (vgl. Kostennote in VA act. 250).