über ihn bereits eröffnete Konkurs (vgl. Entscheid des Präsidiums des Zivilgerichts Laufenburg vom 17. Januar 2022 im Verfahren [Verfahrensnummer]) bzw. der im Zeitpunkt der Urteilsfällung angemeldete Privatkonkurs (vgl. Verfügung des Präsidiums des Zivilgerichts Laufenburg vom 27. Oktober 2022 betreffend Kostenvorschuss im Verfahren [Verfahrensnummer]; Konkurseröffnung erfolgte per [Datum und Uhrzeit]) zeigen, dass der Beschuldigte notwendige Veränderungen erkannt und in die Wege geleitet hat. Für eine positive Prognose spricht auch, dass der Beschuldigte in intakten familiären Verhältnissen lebt und seit einiger Zeit keinen Alkohol mehr trinkt.