6.6.2. Im Hinblick auf die Vorstrafe aus dem Jahr 2014 ist dem Beschuldigten an sich keine gute Legalprognose auszustellen. Seine ansonsten stabile Lebenssituation kann ihn aber knapp vor dem unbedingten Vollzug bewahren. Der Beschuldigte ist mittlerweile wieder als Angestellter tätig. Anlässlich der Berufungsverhandlung teilte der Beschuldigte mit, dass über ihn der Konkurs eröffnet worden sei und er zudem Privatkonkurs angemeldet habe (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 11). Die Festanstellung und der - 23 -