Der Beschuldigte ist als Angestellter bei der AH. in QR. tätig. Er arbeitet in einem 50 % Pensum. Im Umfang von 50 % wird ihm von der AI. – infolge eines Unfalls im Jahr 2011 – eine Entschädigung ausgerichtet. Netto verdient der Beschuldigte pro Monat Fr. 4'641.60 (vgl. Lohnabrechnung August 2022 in den Berufungsakten). Er erhält einen 13. Monatslohn (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 11). Seine Ehefrau arbeitet in einem kleinen Pensum bei der AJ. und erzielt ein Einkommen von Fr. 900.00 bis Fr. 1'900.00 (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 11).