6. 6.1. Der Missbrauchstatbestand der ungetreuen Geschäftsbesorgung gemäss Art. 158 Ziff. 2 StGB ist mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bedroht. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 80.00, unbedingt sowie die Anrechnung des Depositums in Höhe von Fr. 100.00 an die Geldstrafe. Für die Busse von Fr. 100.00 für die Verkehrsdelikte sei eine Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Tagen festzulegen. Der Beschuldigte äussert sich für den Fall eines Schuldspruchs nicht zur Strafzumessung.