Erst nachdem er von der K. AG betrieben wurde, hat der Beschuldigte die Rechnung für die Wärmepumpe im Herbst Jahr 2019 beglichen (vgl. VA act. 238). Die K. AG war damit über einen Zeitraum von rund einem halben Jahr in ihrem Vermögen geschädigt (Verminderung der Aktiven). - 19 - Insgesamt erfüllte der Beschuldigte in objektiver Hinsicht den Tatbestand der ungetreuen Geschäftsbesorgung gemäss Art. 158 Ziff. 2 StGB.