4.2. Der Beschuldigte war im Zeitraum vom 1. Dezember 2017 bis zum 31. Juli 2019 und damit auch im Januar 2019 als Sachbearbeiter / Projektleiter Heizung bei der K. AG mit Sitz in U. angestellt (Arbeitsvertrag vom 2. November 2017 UA act. 76). Die Anforderungen und Erwartungen an ihn und mithin auch seine Befugnisse sind gemäss Ziff. 14 des Arbeitsvertrages vom 2. November 2017 in einem Stellenbeschrieb festgehalten worden. Dieser Stellenbeschrieb liegt den Akten nicht bei.