Die Rechnung war auch am 4. November 2019 noch nicht bezahlt. Der Beschuldigte hat Rechtsvorschlag gemacht, weil die K. AG am 19. September 2019 eine Gutschrift von der F. AG bekommen habe, die vorab abgezogen werden solle (Einvernahme mit dem Beschuldigten vom 4. November 2019 UA act. 24 f. Frage 42). Von der Gutschrift erhielt der Beschuldigte aber frühestens im September 2019 Kenntnis.