3.5.2. Betreffend den Ablauf der Rechnungskontrollen sind sich der Beschuldigte und B. einig, dass eingehende Rechnungen durch B. vorkontrolliert wurden, bevor sie zur Kontrolle an die zuständigen Sachbearbeiter / Projektleiter gingen. Danach wurden sie B. retourniert. Dieser überflog die Rechnungen nochmals stichprobenartig. Danach gingen die Rechnungen in die Buchhaltung (Einvernahme mit dem Beschuldigten vom 4. November 2019 UA act. 21 Frage 15; Einvernahme mit B. vom 6. November 2019 UA act. 31 Fragen 15 und 22; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 4 und 14).