A." enthalten. Gemäss B. stammt dieser Vermerk vom Beschuldigten (Einvernahme mit B. vom 23. Juni 2020 UA act. 41 Frage 34). Die Version in UA act. 43 umfasst acht Seiten, ist mit "Kopie" bezeichnet und enthält einen Kopiestempel. Ausserdem unterscheiden sich die Schriften des auf beiden Versionen angebrachten Vermerks "[Strasse] V. Wärmeerzeuger".