3.5. 3.5.1. In den Akten liegen mindestens zwei verschiedene Versionen der Rechnung der F. AG vom 16. Januar 2019. Eine Version der Rechnung umfasst acht, die andere Version zusätzlich den Einzahlungsschein und damit neun Seiten (Einvernahme mit B. vom 23. Juni 2020 UA act. 41 Frage 34). Bei der Version in UA act. 51 ist nur die Seite 1 vorhanden. Da diese Version keinen kleingedruckten Vermerk "Kopie" bzw. keinen Kopiestempel enthielt, handelt es sich vermutlich um die Originalrechnung. Zudem sind ein Eingangsstempel – vermutlich von der K. AG – mit dem Datum 23. Januar 2019 und der Vermerk "Kontrolle der Rech. A." enthalten.