231) bzw. ein Nebenlager (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 8) führt und bei seinem Haus Umbauarbeiten vornahm (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 9). Nach einem Vorfall im Jahr 2018 sei mit dem Beschuldigten vereinbart worden, dass er keine Schwarzarbeit mehr ausführe (Einvernahme mit B. vom 23. Juni 2020 UA act. 39 Fragen 17 bis 20).