3.4. 3.4.1. Der Beschuldigte und B. sind sich einig, dass der Beschuldigte in seiner Funktion als Sachbearbeiter / Projektleiter Heizung für Warenbestellungen, Preisverhandlungen und die Vereinbarung von Lieferterminen für bestellte Waren verantwortlich war (Einvernahme mit dem Beschuldigten vom 4. November 2019 UA act. 21 Fragen 12 und 14; Einvernahmen mit B. vom 6. November 2019 UA act. 31 Fragen 11 und 14 und vom 23. Juni 2020 UA act. 39 Frage 15). Er bestreitet, dass ihm bereits Mitte 2018 mitgeteilt wurde, dass er keine Eigenbedarfsbestellungen mehr vornehmen darf (Einvernahme mit dem Beschuldigten vom 4. November 2019 UA act. 22 Frage 18;