ligen Vorgesetzten B. nicht erwähnt (Einvernahme mit dem Beschuldigten vom 4. November 2019 UA act. 24 Frage 38). Im September 2019, einige Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, hat der Beschuldigte die Rechnung für die Wärmepumpe in Höhe von Fr. 9'559.32 beglichen (Rechnung der K. AG vom 16. September 2019 UA act. 73; Schreiben des Beschuldigten vom 2. Oktober 2019 UA act. 74; Einvernahme mit B. vom 23. Juni 2019 UA act. 40 Frage 25).