2019 hat er bei der Firma F. AG eine Wärmepumpe für den Eigenbedarf bestellt, welche er in der von ihm bewohnten Liegenschaft in S. einbaute (Rechnung vom 16. Januar 2019 UA act. 43; Einvernahme mit dem Beschuldigten vom 4. November 2019 in UA act. 22 Fragen 17 und 23). Diese Bestellung liess der Beschuldigte über das Projekt "[Strasse und Hausnummer] in V." laufen. Die Wärmepumpe wurde im Rahmen des erwähnten Projektes abgerechnet und am 17. April 2019 von der K. AG bezahlt (Rechnung vom 16. Januar 2019 UA act. 51, Vermerk "überwiesen 17. April 2019). Der Beschuldigte hat die Bestellung der Wärmepumpe für den Eigenbedarf anlässlich des Kündigungsgesprächs gegenüber seinem dama-