ihm bereits Mitte des Jahres 2018 untersagt worden sei, keine Bestellungen für den Eigenbedarf ohne Rücksprache zu tätigen. Dies sei auch im Hinblick darauf, dass er erst am 1. Dezember 2017 bei der K. AG angefangen habe, nicht nachvollziehbar. Ihm sei zudem bewusst gewesen, dass sämtliche Rechnungen durch den Vorgesetzten überprüft würden. Es sei auch nirgends belegt, dass die Seite 4 der Rechnung der F. AG vom 16. Januar 2019 entfernt worden sei.