2. 2.1. Gemäss Anklage soll sich der Beschuldigte der ungetreuen Geschäftsbesorgung gemäss Art. 158 Ziff. 2 StGB schuldig gemacht haben, weil er im Namen und auf Kosten seiner (ehemaligen) Arbeitgeberin, der K. AG, eine Wärmepumpe bestellt habe, ohne die Bestellung vorgängig durch die Geschäftsleitung autorisieren zu lassen.