1. Die Berufung der Staatsanwaltschaft richtet sich gegen den vorinstanzlichen Freispruch vom Vorwurf der ungetreuen Geschäftsbesorgung gemäss Art. 158 Ziff. 2 StGB und damit einhergehend gegen die Strafzumessung, die Kostenverlegung (Verteilschlüssel) sowie die Befreiung des Beschuldigten von der Rückzahlung der Kosten der amtlichen Verteidigung. Im Übrigen ist das Urteil in Rechtskraft erwachsen und nicht mehr zu überprüfen (Art. 404 Abs. 1 StPO). -9-