3.4. Am 21. Oktober 2021 begründete die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Lau- fenburg ihre Berufung. Sie hielt vollumfänglich an ihren bereits gestellten Anträgen fest. 3.5. Mit Berufungsantwort vom 22. November 2021 beantragte der Beschuldigte die Abweisung der Berufung, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Staatskasse. 3.6. Die Berufungsverhandlung fand am 22. November 2022 statt. Es wurden der Beschuldigte sowie der Zeuge B. befragt. Das Obergericht zieht in Erwägung: