5. Dem Verteidiger des Beschuldigten, Dr. iur. René Müller, Fürsprecher, [Strasse, PLZ und Ort], wird eine Entschädigung von Fr. 6'423.20 (inkl. Fr. 459.20 MwSt) zu Lasten der Staatskasse zugesprochen. 6. Die Zivil- und Strafkläger 1 und 2 haben ihre Parteikosten selber zu tragen. 3. 3.1. Gegen das ihr am 16. Juni 2021 im Dispositiv zugestellte Urteil vom 10. Juni 2021 meldete die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg am 22. Juni 2021 Berufung an. Das begründete Urteil wurde dem Beschuldigten am 8. September 2021 und der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Lau- fenburg 9. September 2021 zugestellt.