h) andere Auslagen Fr. 0.00 i) der Anklagegebühr Fr. 1'400.00 Total Fr. 10'089.20 4.2. Dem Beschuldigten werden die Gebühr sowie die Kosten gemäss lit. a, f, g und i im Gesamtbetrag von Fr. 3'666.00 zu einem Sechstel mit Fr. 611.00 auferlegt. Im Übrigen gehen die Verfahrenskosten zu Lasten der Staatskasse.