1.2. Aufgrund der Einsprache des Beschuldigten vom 23. März 2021 überwies die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg den Strafbefehl mit Verfügung vom 30. März 2021 an das Bezirksgericht Laufenburg. 2. Am 10. Juni 2021 führte der Präsident des Bezirksgerichts Laufenburg die Hauptverhandlung mit Befragung der Beschuldigten durch. Gleichentags erliess er folgendes Urteil: Der Gerichtspräsident verfügt: Das Verfahren wird eingestellt in Bezug auf die Anklage